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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich 

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Campermakler und dem Verkäufer des gebrauchten Reisemobils/Campers (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültige Fassung.

(2) Abweichende entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

(3) Der Campermakler ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern und/oder zu ergänzen. Die Änderung wird dem Auftraggeber per mail oder postalisch mitgeteilt. Widerspricht der Auftraggeber den AGB nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der E-Mail/Post an den Auftraggeber, so werden die neuen AGB wirksam. Widerspricht der Auftraggeber fristgemäß, ist der Campermakler berechtigt, den Vertrag fristgemäß zu kündigen

§ 2 Vertragsgegenstand 

(1) Vertragsgegenstand ist die Vermittlung eines Kaufvertrages über den privaten Verkauf eines gebrauchten Reisemobils für den Auftraggeber durch den Campermakler.  Campermakler und Auftraggeber (nachfolgend gemeinsam auch „Parteien“ genannt) schließen schriftlich einen gesonderten „Vermittlungsauftrag über den Verkauf eines Campers durch einen Vermittler von Campermakler.de“ (nachfolgend „Vermittlungsauftrag“ genannt).   Mit Abschluss des Vermittlungsauftrags beauftragt der Auftraggeber den Campermakler mit der Vermittlung eines Kaufvertrages zwischen dem Auftraggeber und einem Ankäufer.

(2) Der Auftraggeber beauftragt den Campermakler, für das Reisemobil Kaufinteressenten nachzuweisen oder einen Kaufvertragsabschluss zu vermitteln.

§ 3 Vermittlungsauftrag 

(1) Der Vermittlungsauftrag kommt mit Unterzeichnung durch die Parteien zustande. Für den Vermittlungsauftrag gelten die vorliegenden AGB.

(2) Der Auftraggeber erklärt, Eigentümer des zu verkaufenden Reisemobils zu sein oder aber von dem Eigentümer und sonstigen Verfügungsberechtigten zur Erteilung eines Maklerauftrages bevollmächtigt zu sein. Ist der Auftraggeber nicht Eigentümer hat er die schriftliche Bevollmächtigung zur Erteilung eines Maklerauftrages vor Abschluss des Vermittlungsauftrages dem Campermakler im Original auszuhändigen.

§ 4 Vertragsparteien 

Vertragsparteien des Vermittlungsauftrages sind ausschließlich der Campermakler und der Auftraggeber. Die Campermakler RNE GmbH & Co.KG als Betreiberin und Inhaberin der Webseite www.campermakler.de (nachfolgend „campermakler.de“ genannt) wird aus dem Vermittlungsauftrag weder berechtigt noch verpflichtet. Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund der Einstellung des Verkaufsangebotes auf campermakler.de oder andere Online-Präsenzen der Campermakler RNE GmbH & Co.KG auf die das Verkaufsangebot über das mit campermakler.de verknüpfte Multi-Chanel-Posting eingestellt wird. Dem Auftraggeber stehen aufgrund des Vermittlungsauftrages keinerlei Ansprüche gegen Campermakler RNE GmbH & Co.KG zu.

§ 5 Pflichten des Campermaklers 

(1) Der Campermakler berät den Auftraggeber über Marktbedingungen und Realisierbarkeit eines Verkaufspreises.

(2) Der Campermakler wird das Verkaufsangebot auf campermakler.de einstellen und den Qualitätsanforderungen der campermakler.de entsprechend gestalten. Er wird einen vollständigen Fotobericht des Reisemobils erstellen, das Verkaufsangebot bewerben, mit Interessenten auf campermakler.de kommunizieren und eigene Werbemaßnahmen zur Förderung des Verkaufs planen und umsetzen. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Vornahme bestimmter Werbemaßnahmen.

(3) Der Campermakler wird Besichtigungstermine für Interessenten planen und durchführen. Der Campermakler wird gegebenenfalls Termine für Probefahrten organisieren und den Verkauf des Reisemobils bis zum Abschluss eines Kaufvertrages begleiten.

(4) Der Campermakler verpflichtet sich, dem Auftraggeber von allen Umständen unverzüglich Kenntnis zu geben, die für dessen Verkaufsentscheidung von Bedeutung sein können. Er wird den Auftraggeber in regelmäßigen Abständen über den Stand seiner Bemühungen unterrichten.

(5) Der Campermakler darf weitere Vertriebspartner nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher oder textlicher Zustimmung des Auftraggebers einschalten. Er darf für Kaufinteressenten nur mit ausdrücklicher vorheriger schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers entgeltlich tätig sein.

(6) Der Campermakler wird dem Käufer einen „Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Reisemobils“ zur Unterzeichnung zukommen lassen. In diesem Kaufvertrag ist der Zahlungsverkehr vereinbart.

(7) Der Campermakler ist nicht verpflichtet oder berechtigt, den Käufer auf Zahlung des Gesamtkaufpreises in Anspruch zu nehmen. Der Campermakler wird aus dem zwischen Auftraggeber und Käufer geschlossenen Kaufvertrag über das Reisemobil weder berechtigt noch verpflichtet. Vertragsparteien des Kaufvertrages über das Reisemobil sind ausschließlich der Auftraggeber und der Käufer. Der Campermakler ist weder dem Auftraggeber noch dem

Käufer gegenüber aus dem Kaufvertrag berechtigt und/oder verpflichtet.

(8) Der Campermakler wird den zum Verkauf überlassenen Camper erst nach Zahlung des Gesamtkaufpreises nach § 11 dieser AGB an den Käufer herausgeben.

(9) Gibt der Auftraggeber den Camper an den Käufer heraus, bevor der Campermakler den Zahlungseingang bestätigt und zur Herausgabe an den Käufer nach § 5 Abs. 8 dieser AGB aufgefordert hat, erfolgt die Herausgabe auf eigene Verantwortung des Auftraggebers.

(10) Die Herausgabe des Campers erfolgt auch dann auf eigene Verantwortung des Auftraggebers, wenn er den Campermakler vor Zahlungseingang des Gesamtpreises nach § 11 dieser AGB zur Herausgabe aufgefordert hat

§ 6 Bewertung und Kfz – Prüfung

(1) Der Campermakler wird das Reisemobil aufgrund der ihm vom Auftraggeber in dem Vermittlungsauftrag mitgeteilten Fahrzeugangaben unverbindlich bewerten. Die Bewertung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und muss von dem Auftraggeber nicht akzeptiert werden. Der in der Bewertung angegebene Kaufpreis beinhaltet die Mehrwertsteuer. Aufgrund der Bewertung kalkulieren die Parteien gemeinsam einen Verkaufspreis für den Auftraggeber nach § 9 Abs.1 dieser AGB.

(2) Der Campermakler sichert weder zu, dass der in der Bewertung angegebene Preis den tatsächlichen Wert des Reisemobils wiedergibt noch ersetzt die Bewertung eine gutachterliche oder sonstige verbindliche Feststellung des Wertes des Reisemobils. Den Parteien ist bewusst, dass es sich bei der Bewertung um eine rein subjektive Einschätzung des Wertes des Reisemobils durch den Campermakler handelt, die allein aufgrund der Angaben des Auftraggebers erfolgt.

(3) Dem Auftraggeber steht es frei, den in der Bewertung angegebene Preis zu akzeptieren. Wenn sich die Parteien nicht auf einen Verkaufspreis für den Auftraggeber einigen können, kommt der Vermittlungsauftrag nicht zustande.

(4) Der Campermakler wird den Camper prüfen, eine Feuchtigkeitsmessung durchführen und die TÜV – Plakette überprüfen (nachfolgend insgesamt „Überprüfung“ genannt). Dem Campermakler steht es frei, die Überprüfungen jederzeit ohne Angabe eines Grundes abzubrechen. Ergibt die Überprüfung, dass das Reisemobil nicht fahrtauglich ist oder davon auszugehen ist, dass das Reisemobil innerhalb überschaubaren Zeitraumes nicht mehr fahrtauglich sein wird, ist der Campermakler berechtigt, den Vermittlungsauftrag außerordentlich aus wichtigem Grunde zu kündigen. Ergibt die Überprüfung, dass die Fahrzeugangaben unrichtig sind und hat dies Einfluss auf den Wert des Reisemobils, haben die Parteien aufgrund des Ergebnisses der Überprüfung den Verkaufspreis für den Auftraggeber neu zu kalkulieren.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers 

(1) Der Auftraggeber sichert zu, dass

  • die vor Abschluss des Vermittlungsvertrages seinerseits gegenüber dem Campermakler erteilten Fahrzeugangaben und insbesondere alle verkehrstechnischen Eigenschaften den Tatsachen entsprechen,
  • das Reisemobil bei Übergabe frei von Rechten Dritter ist,
  • das Reisemobil nicht von einer Versicherung abgeschrieben wurde und/oder in einen Unfall mit erheblichen Reparaturfolgen verwickelt war,
  • der Kilometerstand des Reisemobils wahrheitsgemäß angegeben und der Kilometerzähler des Reisemobils soweit ihm bekannt nicht manipuliert worden ist,
  • das Reisemobil keine weiteren, insbesondere versteckten Mängel aufweist als die in dem Vermittlungsauftrag aufgenommenen Mängel,
  • das Reisemobil nicht mit Rechten Dritter belastet ist und/oder Dritte an dem Reisemobil Rechte besitzen, insbesondere Sicherungseigentum, Pfandrechte, Miteigentum.

Der Auftraggeber ist allein dafür verantwortlich, dass die Fahrzeugangaben wahrheitsgemäß und vollständig gemacht werden.

(2) Der Auftraggeber wird dem Campermakler alle für einen ordnungsgemäßen Verkauf benötigten Unterlagen nach Aufforderung durch den Campermakler überlassen. Hierzu gehören insbesondere Wartungsheft, Rechnungen, Handbücher, Ersatzschlüssel, Finanzierungsinformationen.

(3) Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Campermakler von allen Ansprüchen freizustellen, die von Dritten daraus abgeleitet werden, dass durch die Vermittlung eines Kaufvertrages über das Reisemobil und/oder den Verkauf des Reisemobils oder im Zusammenhang mit der Vermittlung eines Kaufvertrages über das Reisemobil und/oder den Verkauf eines Reisemobils, unstreitig oder von einem Gericht, Schiedsgericht oder von einer sonstigen Schlichtungsstelle festgestellt deren Rechte verletzt. Sollten Ansprüche wegen einer solchen Rechtsverletzung gegen Campermakler geltend gemacht werden, umfasst diese Freistellung auch die Verpflichtung, Campermakler die Kosten für die angemessene Rechtsverfolgung zu erstatten, die Campermakler zur Abwendung des Anspruches erwachsen. Weitergehende bzw. andere Ansprüche des Campermaklers bleiben unberührt.

(4) Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Verkaufsbemühungen des Campermaklers zu unterstützen, insbesondere durch Angabe und Herausgabe aller bei ihm vorhandenen, den Verkauf unterstützenden Informationen und Unterlagen. Der Auftraggeber hat dem Campermakler Zugang zu dem Reisemobil zu verschaffen und ihm zu ermöglichen, das Reisemobil für die Fertigung der Anzeige, des Fotoberichtes, Werbung, Marketingmaßnahmen etc. zu benutzen. Der Auftraggeber hat dem Campermakler zu gestatten, das Reisemobil für Interessenten vorzuführen, Interessenten den Zutritt zum Reisemobil zu erlauben und Probefahrten der Interessenten zu gestatten.

(5) Der Auftraggeber verpflichtet sich, für die Dauer des Vermittlungsauftrages keinen anderen Makler zur Erreichung des in § 2 genannten Vertragsgegenstandes zu beauftragen. Weiter verpflichtet sich der Auftraggeber, eventuell weiteren tätigen Maklern eine Fortsetzung ihrer Bemühungen zu untersagen..

(6) Weist der Campermakler einen Kaufinteressenten nach, der dem Auftraggeber bereits bekannt ist, ist dieser verpflichtet, den Nachweis des Campermaklers schriftlich oder in Textform zurückzuweisen.

(7) Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Abschluss des Kaufvertrages beim Campermakler zu fragen, ob dieser den Vertragsabschluss nachgewiesen oder vermittelt hat. Verletzt der Auftraggeber diese Pflicht, so kann er dem Campermakler nicht entgegenhalten, er habe von der Maklertätigkeit nicht rechtzeitig Kenntnis gehabt.

(8) Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Campermakler vom Zustandekommen eines Vertrages unverzüglich zu benachrichtigen und ihm auf erstes Auffordern eine vollständige Abschrift des Vertrages übermitteln

(9) Wird die Möglichkeit des Campermaklers, die Provision zu verdienen, infolge eines vertragswidrigen und schuldhaften Verhaltens des Auftraggebers vereitelt, hat der Auftraggeber Aufwendungsersatz nach den Bestimmungen dieser AGB zu leisten. Der Ersatz eines weiteren Schadens wird dadurch nicht ausgeschlossen.

 § 8 Provision/ Mehrerlös 

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, an den Campermakler eine Provision in Abhängigkeit von der Höhe des Verkaufspreises für den Auftraggeber zu entrichten. Der Gesamtkaufpreis beinhaltet den Verkaufspreis für den Auftraggeber und die dem Campermakler zustehende Provision. Die Provision ist der von dem Campermakler bei Verkauf des Campers erzielte Mehrerlös über den Verkaufspreis für den Auftraggeber hinaus. Beispielsrechnung: Verkaufspreis für den Auftraggeber 20.000€ Gesamtkaufpreis 22.000€. Der Mehrerlös und die damit verdiente Provision des Campermaklers beträgt 2000€. 

(2) Die Provision schließt die gesetzliche Umsatzsteuer mit ein.

(3) Der Provisionsanspruch ist fällig mit Abschluss des voll wirksamen „Kaufvertrages für den privaten Verkauf eines gebrauchten Reisemobils“ mit dem vom Campermakler nachgewiesenen oder vermittelten Käufer. Dies gilt auch für den Fall, dass der Abschluss des Kaufvertrages erst nach Beendigung des Maklervertrages, aber aufgrund der Tätigkeit des Campermaklers zustande kommt.

(4) Bei Vorlage entsprechender Belege sind auch die seitens des Campermaklers getätigten Aufwendungen vom Auftraggeber zu erstatten, soweit zwischen den Parteien in dem Vermittlungsauftrag vereinbart. Den Parteien steht es frei, weitere Vergütungsvereinbarungen für Leistungen des Campermaklers in dem Vermittlungsauftrag zu vereinbaren.

§ 9 Laufzeit und Kündigung 

(1) Der Vermittlungsauftrag  wird für die Dauer von 3 Monaten vereinbart. Nach Ablauf der drei Monate steht es den Parteien frei, einen neuen Vermittlungsauftrag zu schließen.

(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund nach den gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Abmahnung die Alleinauftragsbindung verletzt. Ebenso liegt ein wichtiger Grund in den Fällen des § 6 Abs. 4 der AGB vor.

(3) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform oder der Textform.

§ 10 Aufwendungsersatz 

Im Falle des § 7 Abs. 9 der AGB sowie in den Fällen, in denen der Campermakler den Vermittlungsauftrag aus wichtigem Grund gekündigt hat, ist er berechtigt nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze den Ersatz seines Aufwandes, zu verlangen.

(1) Zum Aufwand des Campermaklers gehören vor allem die Kosten für Inserate, Prospekte und sonstige konkret für den Vermittlungsauftrag aufgewandten Mittel. Nicht zum Aufwand gehören die allgemeinen Geschäftsunkosten des Campermaklers sowie seine eigene Arbeitszeit.

(2) Fahrten des Campermakler und der von ihm mit Einverständnis des Auftraggebers beauftragten Dritten sind mit 0,30 € pro Kilometer einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer zu entschädigen. Für die übrigen Auslagen wie Porto, Telekommunikationsdienstleistungen, Büromaterial und Zeitaufwand wird eine Pauschale von 20 € pro Tag bestimmt. Dem Campermakler bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass seine konkreten Aufwendungen im Einzelfall höher waren. Dem Auftraggeber steht es frei, nachzuweisen, dass dem Campermakler im konkreten Fall niedrigere Aufwendungen als die Pauschale entstanden sind. Auf jeden Fall ist der Ersatz der Aufwendungen auf max. 10 % derjenigen Provision begrenzt, die dem Campermakler entgangen ist

§ 11 Zahlung des Kaufpreises 

Die Parteien werden spätestens mit Abschluss des Kaufvertrages schriftlich oder in Textform festlegen, welche der nachfolgenden Zahlungsmodalitäten hinsichtlich Gesamtpreis, Verkaufspreis und Mehrerlös sie vereinbaren:

(1) Der Käufer überweist den Gesamtpreis auf das Konto des Campermaklers, der Campermakler kehrt den im Vermittlungsauftrag vereinbarten Verkaufspreis an den Verkäufer aus, der Mehrerlös verbleibt als Provision beim Campermakler.

(2) Der Käufer überweist den Gesamtpreis auf das Konto des Verkäufers, der Verkäufer überweist den im Ermittlungsauftrag vereinbarten Verkaufspreis übersteigenden Mehrerlös als Provision an den Verkäufer.

(3) Der Käufer leistet eine Anzahlung und überweist diese auf das Konto des Campermaklers, dieser verrechnet die Anzahlung dergestalt mit der Provision, dass der Verkäufer nach Abschluss des Verkaufs den im Vermittlungsvertrag vereinbarten Betrag erhält.

Den Parteien steht es frei, eine weitere Zahlungsmodalität hinsichtlich Gesamtpreis, Verkaufspreis und Mehrerlös zu vereinbaren.

§ 12 Fotomaterial 

Der Auftraggeber erteilt bereits jetzt sein Einverständnis, dass das von dem Campermakler erstellte Fotomaterial, insbesondere der Fotobericht, von dem Campermakler an die Campermakler RNE GmbH & Co.KG, Friedlandstraße 18,5 2064 Aachen übereignet wird. Soweit eine Eigentumsübertragung rechtlich nicht möglich ist, überträgt der Auftraggeber dem Campermakler das unwiderrufliche, räumlich und zeitlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den gefertigten Fotos und berechtigt den Campermakler zur Übertragung der Nutzungsrechte an die Campermakler RNE GmbH & Co.KG zur gewerblichen Nutzung.

§ 13 Haftung

Die Haftung des Campermaklers für Schadensersatzansprüche und Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestimmt sich, gleich aus welchem Rechtsgrund, wie folgt:

(1) Für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig durch gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Campermakler herbeigeführt werden, haftet der Campermakler unbeschränkt.

(2) Bei der leicht fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten durch den Campermakler ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung des Campermaklers für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen. Absatz 3 bleibt unberührt. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn die Erfüllung dieser Pflicht die Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der andere Vertragspartner auf die Einhaltung dieser Pflicht vertrauen darf.

(3) Die Haftung für Personenschäden, das heißt für die Verletzung des Lebens, des Körpers

oder der Gesundheit ist unbegrenzt. Die gesetzlich zwingende Haftung, beispielsweise nach dem Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt. Aus einer Garantieerklärung haftet der Campermakler unbegrenzt.

§ 14 Einwilligung zur Datenweitergabe und Datenschutz

(1) Der Auftraggeber willigt ein, dass der Campermakler Daten, die sich aus dem Vermittlungsauftrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfang an Interessenten übermittelt.

(2) Der Auftraggeber erklärt sein ausdrückliches Einverständnis, dass seine in dem Vermittlungsauftrag erhobenen Daten von dem Campermakler an die Campermakler RNE GmbH & Co.KG zur Bewerbung der Verkaufsanzeige auf Campermakler.de und Bewerbung eigener Dienste weitergegeben werden. Das Einverständnis ist von dem Auftraggeber jederzeit gegenüber der Campermakler RNE GmbH & Co.KG widerrufbar.

(3) Der Campermakler schließt mit der Campermakler RNE GmbH & Co.KG hinsichtlich der personenbezogenen Daten des Auftraggebers aus dem Vermittlungsauftrag eine Auftragsverarbeitungsvereinbarung gemäß Art. 28 DSGV ausweislich deren die Campermakler RNE GmbH & Co.KG zur Einhaltung der technisch organisatorischen Maßnahmen nach Art. 28, 32 DSGVO verpflichtet wird. In der Auftragsverarbeitungsvereinbarung verpflichtet sich die Campermakler RNE GmbH & Co.KG zur Beachtung der gesetzlichen Datenschutzvorschriften.

 § 15 Schlussbestimmungen 

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Für Verbraucher, die den Vertrag nicht zu beruflichen oder gewerblichen Zwecken abschließen, gilt dieser Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Bestimmungen des UN – Kaufrechtes finden keine Anwendung.

(2) Änderungen und Ergänzungen der AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Aufhebung dieser Textformklausel.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen der AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

 

Teilnahmebedingungen und Datenschutzhinweise bei Gewinnspielen

(Instagram und Facebook)

I. Gegenstand der Teilnahmebedingungen

  1. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und/oder Facebook. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Informationen ist die Campermakler RNE GmbH & Co.KG, Pascalstraße 18, 52076 Aachen.
  2. Für die Teilnahme am Gewinnspiel gelten die folgenden Teilnahmebedingungen, mit denen du dich durch die Teilnahme einverstanden erklärst.
  3. Die Campermakler RNE GmbH&Co.KG behält sich vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angabe von Gründen abzubrechen oder zu beenden.

II. Teilnahmevoraussetzungen

  1. Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr mit Wohnsitz in Deutschland.
  2. Ein Anspruch auf die Teilnahme an den Gewinnspielen besteht nicht
  3. Die Teilnahme ist kostenlos.

III. Ablauf des Gewinnspiels; Gegenstand des Gewinns

  1. Die Teilnahme der Gewinnspiele endet zu dem im Post angegebenenZeitpunkt.
  2. Zur Teilnahme müssen alle angegebenen Teilnahmebedingungennachweislich erfüllt sein.
  3. Der Gewinn wird im Post beschrieben. Sollten durch den Gewinn zusätzliche Kosten für den Gewinner anfallen, wird er darüber ebenfalls im Post informiert.

IV. Ermittlung der Gewinner; Gewinnbenachrichtigung; Pflicht zur Rückmeldung; Gewinn

  1. Die Gewinner (die Anzahl wird im entsprechenden Post angegeben) werden aus allen Teilnehmern ausgelost.
  2. Die Gewinner werden am Tag nach Beendung des Gewinnspiels per Direktnachricht informiert
  3. Die Gewinner müssen sich innerhalb von 5 Werktagen ab der Benachrichtigung über den Gewinn melden und ihre Kontaktdaten und Adresse angeben. Sollte ein Gewinner die Annahme des Gewinns in dieser Zeit nicht bestätigen, verfällt der Anspruch auf den Gewinn ersatzlos. Es wird dann nach gleichem Verfahren ein neuer Gewinner ermittelt. Eine Verpflichtung zur Annahme des Gewinns besteht nicht.
  4. Eine (Teil-)Auszahlung des Gewinns ist nicht möglich. Der Gewinn ist nicht übertragbar.

V. Ausschluss von der Teilnahme; vorzeitige Beendigung des Gewinnspiels

  1. Bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei Verstößen gegen die Instagram Nutzungsbedingungen oder bei in sonstiger Weise rechtswidrigen Posts oder Kommentaren (z. B. bei obszönen oder beleidigenden Posts) ist die Campermakler RNE GmbH&Co. KG berechtigt, die Personen jederzeit und ohne vorherige Ankündigung von der Teilnahme auszuschließen. Dies gilt auch, wenn die Person bereits als Gewinner ermittelt wurde oder die Annahme des Gewinns erklärt hat. Eine Pflicht der Campermakler RNE GmbH & Co. KG zur Überprüfung der Posts besteht jedoch nicht.
  2. Sollte eine Person als Gewinner bestimmt worden sein, der die Annahme des Gewinns aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein sollte, verfällt der Gewinn und ein neuer Gewinner wird entsprechend Ziffer IV. dieser Teilnahmebedingungen bestimmt.
  3. Die Campermakler RNE GmbH &Co.KG ist zu jedem Zeitpunkt dazu
  4. berechtigt, das Gewinnspiel ohne vorherige Ankündigung zu unterbrechen oder zu beenden. Die vorzeitige Beendigung wird die Campermakler RNE GmbH &Co. KG den Teilnehmer in geeigneter Weise auf ihrem Instagram Account mitteilen.

VI. Haftung

Die Campermakler RNE GmbH&Co.KG haftet nicht für Schäden aufgrund von Störungen technischer Anlagen, für Verzögerungen oder Unterbrechungen von Übertragungen oder für Schäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel beziehungsweise mit der Annahme und der Nutzung des Gewinns stehen, es sei denn, die Campermakler RNE GmbH & Co.KG bzw. dessen Erfüllungsgehilfen handeln vorsätzlich oder grob fahrlässig. Hiervon unberührt bleiben etwaige Ersatzansprüche aufgrund der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie von wesentlichen Vertragspflichten.

VII. Datenschutzhinweis

  1. Die Mitteilung deiner persönlichen Daten nach Ziffer IV. 3. dieser Teilnahmebedingungen wird erforderlich im Falle eines Gewinns.
  2. Werden im Rahmen eines Gewinnspiels personenbezogene Daten erhoben, werden diese nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen ausschließlich für das Gewinnspiel erhoben, verarbeitet und genutzt und nach Beendigung des Gewinnspiels wieder gelöscht. Der Teilnehmer erklärt sich durch seine Teilnahme damit ausdrücklich gem. Art. 6 Abs. 1
  3. Lit. a DSGVO durch seine Einwilligung einverstanden, kann diese Zustimmung aber jederzeit durch Brief, Fax, E-Mail oder Direktnachricht auf Instagram mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Für die Korrektheit und Vollständigkeit der personenbezogenen Daten ist jeder Teilnehmer selbst verantwortlich.
  4. Jeder Teilnehmer hat das Recht auf Auskunft, Berichtigung Korrektur oder Löschung seiner Personenbezogenen Daten. Sollte eine Löschung aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungsfristen nicht möglich sein, so werden die Daten für die weitere Verarbeitung eingeschränkt.
  5. Jedem Betroffenen steht gem. Art. 77 DSGVO das Recht auf Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde zu.
  6. Für die Haftung der Campermakler RNE GmbH & Co.KG wird auf Art. 82 ff. DSGVO verwiesen.

VIII. Schlussbestimmungen

  1. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Es gilt deutsches Recht.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen
  4. unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Rechtswirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
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